Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) dirab Oberflächentechnik GmbH

§ 1 Allgemeines-Geltungsbereich

(1.1) Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen.

(1.1) Entgegenstehende Geschäftsbedingungen unserer Auftraggeber werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn wir ihnen nicht widersprechen.

(1.1) Abweichungen unserer Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich erfolgen.

§ 2 Angebot und Vertragsabschluss

(2.1) Unsere Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich, sie basieren auf den uns zugegangenen Informationen.

(2.2) Alle Vertragsvereinbarungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt insbesondere für mündliche Abmachungen und für telefonische Bestellungen.

(2.3) Alle Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen werden nur mit einer schriftlichen oder fernmündlichen Bestätigung wirksam.

(2.4) Die uns zugehenden Bestellungen müssen folgende, relevante Angaben vollständig enthalten:
Artikelbeschreibung, Stückzahl, Material, Maße, gewünschte Bearbeitung, Farbton, Glanzgrad, Freihaltung und Termine.

(2.5) Aufträge bzw. Artikel/Waren werden nur mit vollständig ausgefülltem Auftragsschein/Bestellung/ Vordruck angenommen.

(2.6) Wir sind berechtigt, uns erteilte Aufträge bei Dritten ausführen zu lassen.

(2.7) Unsere Angebote gelten einschließlich der darin genannten Preise, soweit nicht anders vereinbart, 6 Monate ab Datum des Angebots.

§ 3 Liefertermine und Fristen

(3.1) Genannte Liefertermine gelten nur als unverbindliche Richtlinie, sofern diese nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.

(3.2) Alle Fristen und Liefertermine beginnen mit dem Tag der (Selbst-) Anlieferung. Die Liefertermine/Fristen gelten als eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Versandbereitschaft der Artikel/Ware dem Auftraggeber angezeigt ist.

(3.3) Liefertermine bzw. Fristen verlängern sich um einen angemessenen Zeitraum bei nachträglichen Vereinbarungen oder zusätzlichen Leistungen.

(3.4) Durch höhere Gewalt eintretende Liefer- und Leistungsverzögerungen, unvorhersehbare oder ungewöhnliche Ereignisse, auch wenn sie bei Unterlieferanten eintreten, verlängert sich die Lieferfrist für eine angemessene Dauer. Stellt sich durch die genannten Umstände die Lieferung als unmöglich dar, sind beide Vertragsparteien berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

§ 4 Lieferung, Versand, Verpackung, Einlagerung, Gefahrenübergang

(4.1) Der Auftraggeber ist grundsätzlich für die Anlieferung und Abholung der Artikel/Ware verantwortlich.

(4.2) Der Auftraggeber hat die Artikel/Ware aus Gründen wie Einlagerung, Verpackung, Transport und Handling auf Paletten oder in geeigneten Behältnissen zu liefern.

(4.3) Die Artikel/Ware muss bei Abholung vom Auftraggeber transportsicher verpackt sein.

(4.4) Versand- und Transport erfolgt auf Gefahr und Kosten des Auftraggebers, die Gefahr geht auf den Auftraggeber über, sobald die Ware/Artikel unser Werk/Lager verlassen haben, gleichgültig ob mit eigenen oder fremden Transportmitteln.

(4.5) Ist die Ware/sind die Artikel versandbereit und verzögert sich die Versendung oder die Abnahme aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, so geht die Gefahr mit dem Zugang der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Abnehmer über.

(4.6) Wir behalten uns vor, ab dem 14. Tag nach Rechnungsstellung für die Einlagerung nicht abgeholter Artikel/Ware pro Tag eine Pauschale von 5,00 € (zzgl. MwSt.) pro Quadratmeter Stellfläche dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen.

(4.7) Es ist untersagt, jegliche Artikel/Ware auf unserem Betriebsgelände ohne ausdrückliche Genehmigung abzustellen. Diese Ware/Artikel werden nicht bearbeitet. Wir übernehmen keine Haftung für Beschädigungen und Diebstahl der unsachgemäß abgestellten Artikel/Ware.

(4.8) Verpackungen nach Maßgabe der Verpackungsordnung werden nicht zurückgenommen, ausgenommen sind Paletten und Gitterboxen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, für eine Entsorgung der Verpackungen auf eigene Kosten zu sorgen.

§ 5 Preise und Zahlungsvereinbarungen

(5.1) Alle Preise sind Nettopreise ab Werk zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer in jeweils gültiger Höhe.

(5.2) Die Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalt von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu begleichen. Es wird bei Begleichung der Rechnung innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum ein Abzug von 2 % Skonto gewährt. Die Zahlung des Rechnungsbetrages hat ausschließlich auf das auf der Rechnung genannte Konto unter Angabe der Rechnungs- und Kundennummer zu erfolgen.

(5.3) Bei Überschreitung des Zahlungsziels behalten wir uns vor, pro Mahnung 5,00 € Mahngebühren zu erheben.

(5.4) Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in üblicher, mindestens aber in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz berechnet.

(5.5) Alle Preise gelten, sofern nicht anders vereinbart, ohne Verpackung und Transport in Euro. Kosten der Verpackung und des Transports werden gesondert in Rechnung gestellt.

(5.6) Die Bereitstellung größerer Materialmengen, Sondermaterialien oder bei höheren Auftragssummen behalten wir uns vor, Vorauszahlungen zu verlangen.

(5.7) Bei Auftragsänderungen sowie Auftragsstornierungen werden die bereits für diesen Auftrag entstandenen Kosten/Aufwand in Rechnung gestellt.

(5.8) Neukunden leisten Vorkasse oder Barzahlung, ohne Abzug, bei Abholung der Artikel/Ware.

(5.9) Tritt in die Vermögensverhältnisse des Auftraggebers eine wesentliche Verschlechterung ein, wird die gesamte Restschuld fällig. In diesem Fall behalten wir uns vor, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.

(5.10) Sofern keine Festpreisabrede getroffen wurde, bleiben alle angemessenen Preisänderungen wegen veränderter Material-, Energie-, Lohn- und Vertriebskosten für Lieferungen, die 3 Monate oder später nach Vertragsabschluss erfolgen, vorbehalten.

(5.11) Arbeiten bzw. Leistungen, die zusätzlich anfallen und ausgeführt werden, werden nach Aufwand berechnet und in Rechnung gestellt, wie z.B. Löcher bohren -z.B. Löcher für die Materialbefestigung bzw. Löcher zum Ein- und Auslaufen von Flüssigkeiten während der chemischen Bearbeitung-, Schleifarbeiten, Klebebändern entfernen, Klebstoffreste beseitigen, Folien entfernen, Verschmutzungen entfernen von verzunderten, öl- und fetthaltig angeliefertem Material sowie das Maskieren von nicht zu lackierenden Oberflächen.

§ 6 Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Begleichung des Rechnungsbetrages bzw. aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung behalten wir uns das Eigentum an sämtlichen Auftragsgegenständen vor.

§ 7 Haftung, Gewährleistung, Mängelrüge

(7.1) Soweit der Auftraggeber ein Kaufmann gem. § 1 HGB ist, setzen die Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.

(7.2) Der Auftraggeber hat unverzüglich nach Empfang die Artikel/Ware zu begutachten und etwaige Mängel sofort, spätestens aber innerhalb von 2 Wochen nach Empfang schriftlich anzuzeigen.

(7.3) Weisen die gelieferten Auftragsgegenstände, trotz aller aufgewendeter Sorgfalt, Mängel auf, beseitigen wir im Rahmen der Gewährleistungsverpflichtung nach unserer Wahl den Mangel am Auftragsgegenstand. Zur Nacherfüllung wird eine angemessene Frist eingeräumt.

(7.4) Der Auftraggeber ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder die Vergütung zu mindern, sofern die Nacherfüllung fehlschlägt. Sollte eine Nachbesserung nicht möglich sein, beschränkt sich unsere Haftung auf den Rechnungswert der jeweils erbrachten Leistung. Schadensersatz, Ersatz auf Folgeschäden bzw. weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

(7.5) Bei nur unerheblichen Abweichungen von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß, wie bei Schäden, die nach Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten, ungeeigneten Baugrundes oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind., bestehen Mängelansprüche nicht. Werden vom Auftraggeber oder Dritten unsachgemäß Instandhaltungsarbeiten oder Änderungen an den Auftragsgegenständen vorgenommen, so bestehen für diese Gegenstände keine Mängelansprüche.

(7.6) Ansprüche des Auftraggebers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil von uns gelieferte Ware/Artikel nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Auftraggebers gebracht worden ist.

(7.7) Die Gewährleistungsansprüche stehen nur dem Auftraggeber zu und sind nicht abtretbar.

§ 8 Besonderheiten/Voraussetzung Gewährleistung

(8.1) Die zu beschichtenden Auftragsgegenstände müssen generell zur Beschichtung geeignet, zweckmäßig aufhängbar und hitzebeständig bis 220 °C sein.

(8.2) Ohne notwendige mechanische Vorbehandlung kann keine Gewährleistung für die Haltbarkeit der Beschichtung übernommen werden.

(8.3) Ware/Artikel ohne geeignete Aufhängemöglichkeiten werden von uns nicht bearbeitet. Der Auftraggeber hat für Aufhängemöglichkeiten zu sorgen. Wir übernehmen keine Haftung für Schäden, die durch unsere notwendige Schaffung der Aufhängemöglichkeiten, entstehen. Beschädigte oder unbrauchbar gewordene Teile werden von uns nicht ersetzt, auch die Kosten hierfür werden nicht übernommen.

(8.4) Durch Silikonmittel entstandenen Oberflächenstörungen kann keine Haftung übernommen werden.
Ausgasungen, Haftungsstörungen oder raue Oberflächen, infolge schlechter oder korrodierter Oberflächen, können nicht als Reklamation anerkannt werden.
Zunderschichten sind durch geeignete Maßnahmen zu entfernen, da sie kein optimaler Haftgrund sind.
Deformierungen oder Zerstörungen können Folgen des externen Sandstrahlens sein. Dies gilt z.B. für dünnwandige und stark korrodierte Teile. Solche Teile werden nur unter Vorbehalt extern gestrahlt.

(8.5) Der Auftraggeber trägt grundsätzlich das Risiko bei der Beschichtung von verzinkten Teilen, Gussteilen oder Teilen mit Vorbeschichtungen/Fremdanhaftungen, gleich welcher Herkunft. Dies gilt auch bei entlackten oder gestrahlten Teilen mit Fugen oder Fremdanhaftungen.

(8.6) Nicht zur Mängelrüge berechtigen Abweichungen in Farbe, Verlauf und Glanz, dies gilt auch für Musterteile. Farbvorgaben, z.B. nach RAL, oder Verlaufs- und Glanzgradvorgaben sind immer ungefähre Vorschriften. Bei farbigen Pulverbeschichtungen verweisen wir auf die angegebenen Lichtechtheitswerte des Herstellers.
Farbtontoleranzen, insbesondere bei Metallicfarbtönen, stellen keine Mängel dar. Die Farbskalen dienen lediglich als Richtwert.
Eine Haftung ist ausgeschlossen bei Formveränderungen, chemischer Zersetzung, Rissen, etc. sowie Beeinträchtigung der Maß- und Passgenauigkeit infolge unseres Bearbeitungsprozesses, soweit sie nicht auf grobe Fahrlässigkeit unsererseits zurückzuführen sind.

(8.7) Der Auftraggeber ist verantwortlich für die Qualität des Oberflächenzustandes. Wir weisen den Auftraggeber nach bestem Wissen auf mögliche Probleme bei der Bearbeitung hin.

(8.8) Wir verweisen hierzu auf unsere QS-Richtlinien, die auf unserer Webseite unter dirab.de einzusehen sind.

§ 9 Datenschutz

Wir wahren im Hinblick auf personenbezogenen Daten des Auftraggebers oder deren Mitarbeiter die maßgeblichen Bestimmungen der Daten-Schutz-Grundverordnung (DSGVO). Hier finden unsere Datenschutzbedingungen Anwendung, die auf unserer Webseite unter www.dirab.de einzusehen sind.

§ 10 Schlussbestimmungen

(10.1) Erfüllungsort für alle sich aus oder im Zusammenhang mit einem Vertragsverhältnis ergebenden Verpflichtungen ist, soweit nicht anders vereinbart, unser Geschäftssitz.

(10.2) Gerichtsstand für alle Ansprüche aus der Geschäftsverbindung zwischen dem Auftraggeber und uns ist, soweit gesetzlich zulässig, das Amtsgericht Paderborn.

(10.3) Für die Beziehungen zwischen den Vertragspartnern gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(10.4) Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.

(10.5) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Regelung gilt das Gesetz.